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Volksinitiative 2009

Der NABU-Kreisverband "Havelland" Potsdam e.V. arbeitet aktiv in der "Schutzgemeinschaft Brandenburger Alleen" mit.

Am Montag, dem 16. August 2009, startete in Potsdam die Volksinitiative "Rettet Brandenburgs Alleen!". Grund ist das Konzept der Landesregierung, nach dem in den nächsten Jahren wesentlich mehr Alleebäume gefällt, als nachgepflanzt werden sollen. Die Nachpflanzpflicht von 1:1 soll somit aufgegeben werden. Alle Bemühungen der Naturschutzverbände, dieses Unterfangen abzuwenden, misslangen.
Nähere Infos:
http://brandenburg.nabu.de/naturschutz/gehoelzschutz/11432.html
oder unter http://www.rettet-brandenburgs-alleen.de/

Für die Sammlung der benötigten 20.000 Unterschriften innerhalb eines Jahres von Brandenburgern gibt es hier die Liste zum Ausdrucken und Vervielfältigen als pdf-Datei [204 KB]

Die "Schutzgemeinschaft Brandenburger Alleen" - ein Bündnis aus den Umweltverbänden NABU, ROBIN WOOD, der GRÜNEN LIGA, den NaturFreunden, dem BUND, der SDW und dem VCD sowie engagierten Einzelpersonen - erläutert auf seiner Homepage www.Rettet-Brandenburgs-Alleen.de folgendes:
Die Volksinitiative
Die Volksinitiative ist in der brandenburgischen Landesverfassung festgeschrieben und im Volksabstimmungsgesetz geregelt. Eine Volksinitiative stellt eine politische Forderung oder einen Gesetzesentwurf zur Abstimmung. Innerhalb eines Jahres müssen 20.000 Unterschriften gesammelt werden, wobei nur Unterschriften von volljährigen Personen mit Wohnsitz in Brandenburg gültig sind. Anschließend muss sich der Landtag mit der Volksinitiative befassen und darüber entscheiden.
Bei Ablehnung einer Volksinitiative können sich Volksbegehren und Volksentscheid anschließen. Für ein erfolgreiches Volksbegehren sind 80.000 Unterschriften erforderlich, die in den Meldestellen geleistet werden müssen.
Die Volksinitiative „Rettet Brandenburgs Alleen!“ erwartet eine positive Entscheidung im Landtag nach erfolgreicher Volksinitiative. Die Statistik berechtigt zu dieser Hoffnung: Von 19 bisher in Brandenburg erfolgreich durchgeführten Volksinitiativen führten immerhin acht zu einem Erfolg oder Teilerfolg im Sinne der Initiatoren.
Hingegen hat bislang keines der sieben Volksbegehren die erforderliche Unterschriftenzahl erreicht. Die Hürden, insbesondere die Amtseintragung, sind zu hoch, um einen Erfolg zu ermöglichen. Das Volksabstimmungsgesetz hat sich in Wahrheit als Volksabstimmungs-Verhinderungsgesetz erwiesen. Deshalb wird ein Volksbegehren zum Alleenschutz nicht angestrebt.



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Foto: Wolfgang Ewert 



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