Vogelschutz am Fahrlander See

Der Fahrlander See ist seit 1998 Teil des Landschaftsschutzgebietes „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“. Ihm wird dabei mit Blick auf seine Schutzwürdigkeit eine besondere Stellung zugewiesen:

In der Schutzgebietsverordnung heißt es: 

„Schutzzweck ist 1. die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere a) der Qualität der Gewässer und Uferbereiche sowie ihrer Lebensgemeinschaften, insbesondere die Eignung des Fahrländer Sees als Brut- und Winterraststätte für zahlreiche Wasservogelarten…“ (§ 3 Schutzgebietsverordnung).

 

Diese Schutzzweckbestimmung ist Ausdruck der Erkenntnis der besonderen Bedeutung des Fahrlander Sees für den Vogelschutz.

In der Schutzgebietsverordnung wird dem unter anderem dadurch Rechnung getragen, dass das Befahren der Gewässer mit motorbetriebenen Wasserfahrzeugen verboten ist. Dies hat über viele Jahre zu einer Beruhigung des Sees geführt und ermöglicht, dass der See seiner Bedeutung als Wasservogellebensraum gerecht werden konnte. 

 

Seit einigen Jahren ist jedoch eine stark zunehmende Freizeitnutzung auf der Wasserfläche des Sees zu beobachten. So sind bei geeigneten Wetterlagen immer mehr Windsurfer unterwegs. 

Ebenfalls erheblich zunehmend werden Wassersportarten wahrgenommen, die beim Erlass der Schutzgebiets-verordnung noch nicht existierten: insbesondere Kite-Surfing und Stand-Up-Paddling. Durch den mittlerweile offenen Zugang vom Sacrow-Paretzer Kanal her gelangen häufiger auch Ruderboote und Kanus, aber auch motorisierte Freizeit-Angelboote auf den See.

Dies hat dazu geführt, dass die Störungen auf dem See ein Ausmaß erreicht haben, das die Erreichung des Schutzzweckes bezüglich der Wasservögel in Frage stellt. Hinzu kommen punktuelle und im Norden sogar größerflächige Zerstörungen der sensiblen Uferzonen an den Ein- und Ausstiegsstellen der Wassersportler. 

 

Aus diesen Gründen hat der NABU Potsdam im Februar 2019 bei der Landeshauptstadt Potsdam beantragt, ein Befahrungsverbot des Fahrlander Sees für Wasserfahrzeuge aller Art auszusprechen.

Nach längerem Vorlauf hat am 4.11.2020 auch die Stadtverordnetenversammlung Potsdam unter anderem beschlossen, „ein Verbot der wassersportlichen Nutzung des Fahrlander Sees für solche Sportarten vorzubereiten und umzusetzen, von denen eine Schreckwirkung auf Zug- und Brutvögel ausgeht. Hierzu zählen insbesondere Windsurfen, Segeln und Eissegeln.“ (Beschluss aufgrund der Vorlage 20/SVV/0828). 

In der Folge hat die Stadtverwaltung im Juni 2021 einen Entwurf für eine Allgemeinverfügung vorgelegt, mit der insbesondere Kite-Surfen und Surfen am See stark eingeschränkt werden sollen.

Das geht zwar weniger weit als vom NABU gefordert, wäre aber trotzdem ein wichtiger Schritt zum besseren Schutz des Sees.

Der NABU Potsdam hat zum Verordnungsentwurf ausführlich Stellung genommen und sich dabei auch juristisch beraten lassen. Nun bleibt abzuwarten, in welcher Form die Verbotsverfügung von der Stadt in Kraft gesetzt wird.

Mehr Informationen zum Projekt bietet die fachlich fundiert erarbeitete Projekt-Broschüre.

Download
Projekt-Broschüre Fahrlander See
Fahrlander See-Broschüre-Endfassung.pdf
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Wer das Projekt finanziell unterstützen möchte, darf dies gerne tun! Vielen Dank!

 

Spendenkonto:

Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam,

IBAN: DE39 1605 0000 3507 4503 04,

BIC: WELADED1PMB

Stichwort: Projekt Fahrlander See


 

Bild- und Urhebernachweise: Text vgl. Vorwort Projekt-Broschüre Fahrlander See (W. Mädlow); Fotos ebd. von W. Püschel: Rastende und überwinternde Wasservögel am Fahrlander See (o.), rastende Weißwangen-/ Nonnengänse (m.), Pfeifente (u.).